Laubgenossenschaft
Geschichte / Entstehung der Laubgenossenschaft Kammerforst
Ein Anteil der Laubgenossenschaft Kammerforst wird Holzgerechtigkeit genannt.
Die Holzgerechtigkeit, auch Holzstriegel oder Feuerlos genannt gehörte früher auf ein Haus oder Hausgrundstück und konnte früher nur mit dem Entsprechenden Grundstück veräußert / übertragen werden. Der Ursprüngliche Sinn der Holzgerechtigkeit war es, dass der Besitzer des Grundstückes Bau- oder Brennholz aus dem ursprünglichen Gemeindewald zum Heizen, Neubau oder Instandhaltung beziehen konnte.
In Kammerforst gibt es 139 Holzgerechtigkeiten, das heißt, es gab bei der Aufteilung des Gemeindewaldes 139 Häuser, inklusive Pfarre und Schule, aber ohne Gutshäuser oder zum Gut gehörende Häuser. Der ehemalige Gemeindewald wurde in 139 gleiche Teile aufgeteilt, diese Aufteilung fand etwa zwischen den Jahren 1600 und 1680 statt, denn vorher gab es weniger und später mehr Häuser in Kammerforst.
Am Anfang des 19. Jahrhunderts, als die Industrialisierung begann, hatten die einzelnen Hausbesitzer nicht mehr die Zeit sich um Ihren Wald zu kümmern, darum schloss man sich zu einer sogenannten Laubgenossenschaft zusammen. Ein genaues Gründungsjahr ist nicht bekannt. Durch diesen Zusammenschluss konnte der Wald seit jeher Nachhaltiger und intensiver genutzt werden.
Fakten
Vorsitzender: Konstantin Stegmann
In den Jahren von 1839 bis 1860 fand eine Neuordnung der Feldflur (Separation) statt, diese wurde mutmaßlich auch auf die Holzgerechtigkeiten übertragen. Durch diese Neuordnung wurde der Besitzstatus der Holzgerechtigkeiten geändert, womit nicht mehr das Grundstück Eigentümer der Holzgerechtigkeit ist sondern der Besitzer des Grundstückes. Seit diesen Zeitpunkt können Gerechtigkeiten verkauft, verschenkt oder vererbt werden, unabhängig von den ehemaligen dazugehörigen Grundstücken. Heute sind zum Teil Gerechtigkeiten über das ganze Land verteilt, im Interesse aller in Kammerforst sollte diese möglichst in Kammerforst behalten werden.
Die Laubgenossenschaft war aber nach dessen Gründung in den Augen der damaligen Staatsführung ein illegales Gebilde und deshalb kam es 1911 zu einem Rezeß, durch welchen die Laubgenossenschaft legalisiert wurde. Die Holzgerechtigkeitsbesitzer bekamen eine Abfindung und waren nun Genossenschaftsmitglieder.
Die Holzgerechtigkeiten sollten damals in das Grundbuch eingetragen werden was aber nicht jeder Eigentümer tat, womit zwischenzeitlich die Eintragung wieder hinfällig wurde.
Die Neuordnung und Eintragung im Grundbuch wird durch den Vorstand angestrebt.
Geschichte / Entstehung Bauern- oder Siedlerwald
Nach 1945 wurden auf dem Gebiet der sowjetisch besetzten Zone (später DDR) alle adligen Grundbesitzer enteignet. Es wurde eine sogenannte Bodenreform durchgeführt. Ein Teil des Waldes des Barons von Seebach wurde staatlich und ein Teil wurde an sogenannte Neubauern oder Siedler vergeben.
Diese Waldgrundstücke waren von verschiedener Größe und wurden vom Staat an die neuen Eigentümer verkauft. Nicht kaufberechtigt waren Besitzer von Holzgerechtigkeiten.
Quelle: Gerald Gräbedünkel (Ortschronist)