Laubgenossenschaft
Festveranstaltung zum 100jährigen Jubiläum Laubgenossenschaft Kammerforst
Sehr verehrte Gäste, werte Mitglieder der Laubgenossenschaft und des Bechstedter Loswaldes,
100 Jahre Laubgenossenschaft Kammerforst - ein relativ kurzer Zeitabschnitt, den wir abhängig von unserem Alter zu einem Teil selbst erlebten bzw. aus Gesprächen mit unseren Eltern, Großeltern und Urgroßeltern durch aus noch nachvollziehen können. Es ist eine Periode, die geprägt wurde durch eine in der bisherigen Menschheits-geschichte beispiellos rasanten ökonomischen, wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung. Aber auch durch zwei verheerende Weltkriege, in deren Ergebnis sich globale Veränderungen vollzogen, die vorher kein Mensch für möglich gehalten hätte.
Mit dem Rezess vom 16. November 1911 wurde unsere Laubgenossenschaft gegründet. Wenn wir in diesem Jahr das 100jährige Jubiläum begehen, dann sollten wir wissen, dass es auch Jahrhunderte vorher eine dörflich gemeinschaftliche Waldnutzung gegeben hat. Allein der Name Kammerforst deutet auf eine Siedlung hin, die in der Rodungszeit entstanden ist. Kammerforst als Dorfbezeichnung bedeutet - Kammer im Walde - also von mindestens 3 Seiten vom Wald umgebenes Dorf.
Die Franken, welche vom 6. bis 9.Jahrhundert nach dem Untergang des Thüringer Königreiches im Jahre 531 auch unsere Gegend beherrschten, bezeichneten mit Forst die Waldungen welche zwischen dem großen Privatbesitz, der weltlichen und geistlichen Grundherren und dem Besitz der Stätte und Dörfer lagen. Nach fränkischer Rechtsanschauung waren diese Wälder oder auch Ländereien Eigentum des Königs. Weil die Einkünfte aus den Forstgebieten in die königliche oder auch später erzbischöfliche Kammer flossen, nannte man diese Wälder Kammerforste.
Hier gründeten die Franken Dörfer. So ist auch unser Dorf in der Karolingerzeit als Rodungsdorf auf königlichem Forstboden entstanden und 860 erstmals erwähnt worden. Aus ehemals Cemoforste entstand im 13. Jahrhundert die Ortsbezeichnung Cammerforst. Abgeleitet aus Cammer - im Wald - Und unter Beibehaltung der Forstbezeichnung Cammerforst. Die Wälder nannte man damals aus dem germanisch stammend Haine. Die Bezeichnung Hainich ist mit großer Wahrscheinlichkeit aus dem Wort Hain abzuleiten. Die Ansiedler erhielten vom König Anteile aus den Feldfluren und gleichzeitig den Hainen zum privaten Besitz. Sie mussten dafür einen Zins zahlen und waren auch zu Heeresdiensten verpflichtet.
Eigentum, dass wissen wir auch aus unserer jüngsten Vergangenheit, ist nicht unangefochten. So war es auch im Mittelalter. In der Zeit der Bauernlegerei, also der Einverleibung bäuerlichen Besitzes durch die Gutsherren im 15. und 16.Jahrhundert, bemächtigten sich die Rittergüter oder auch andere Grundherren, oftmals unter fadenscheinigen Gründen und nicht zuletzt auch durch Gewalt des Bauernwaldes, um ihren Besitz abzurunden bzw. Jagdleidenschaften besser nachzukommen. Der einzelne Bauer war dem Druck und den Machenschaften der Grundherren gegenüber meist hilflos. Um sich gegen solche Willkürmaßnahmen zu schützen, vereinigten sich die Bauern zu Gemeinschaften, die man durchaus als den Ursprung der 1. Mark- bzw. Laubgenossenschaften bezeichnen kann. Die Anteile nannte man aus Stolz und gewiss auch aus Trotz gegenüber dem Adel - Gerechtigkeiten - . Es gab auch Bezeichnungen, wie - Feuerlos -, Holzstriegel - oder Buschgerechtigkeit -. Wir können uns vorstellen, dass unsere Vorfahren zäh, unbeugsam, mutig und ausdauernd unter rauen Bedingungen um ihr Eigentum gerungen und gekämpft haben, allein um sich eine Existenz und den Lebensunterhalt für ihre Familien und deren Nachkommen zu sichern. Eigenschaften, die wir aus Respekt, Anerkennung und Dankbarkeit gegenüber unseren Vätern auch in der heutigen Zeit bewahren sollten.
Im Verlaufe der Jahrhunderte stellten sich in der Dorfgemeinschaft - Dienstbarkeiten - ein, wie das Laubstreurecht, Hutrecht, Gräsereirecht, Bauholzberechtigungen und der gleichen. Dieses Gewohnheitsrecht galt für die Waldbesitzer und auch für die politische Gemeinde als selbstverständlich und es wurden deshalb später daraus falsche Besitzansprüche abgeleitet. Neben dem Bauholzgerechtigkeitswald gab es in Kammerforst noch die eigenständige Saubergsgenossenschaft mit einer Fläche von c. 40 ha, welche im Rezess nicht integriert wurde. Die Aufteilung auf die Besitzer erfolgte nach alten deutschen Maßeinheiten, Ruthen und Fuß -(eine Ruthe entspricht 12 Fuß) Interessant ist es für uns zu wissen, dass bis Ende der 20ziger Jahre des vorherigen Jahrhunderts der Sauberg nur durch Selbstwerbung meist Kahlschlag von den Eigentümern bewirtschaftet wurde.
Erst hundert Jahre später als in unserem Laubgenossenschaftswald fing man allmählich an eine Forstordnung einzuführen und mit der Bewirtschaftung durch fachlich angeleitete Waldarbeiter zu beginnen. Die Saubergsgenossenschaft wurde mit dem Bau des Truppen-übungsplatzes aufgelöst. Die Eigentümer sind für nur geringe Entschädigungen zum Verkauf gezwungen worden.
Den größten Anteil an der Kammerförster Waldflur hatten allerdings bis 1945 die Rittergüter, das Untergut und das Obergut. Seit dem 14. Jahrhundert waren es die Freiherren von Seebach und zeitweise im Obergut die Herren von Eschwege/Reichensachsen. Da die Gemeinde nicht immer wieder Bittsteller bei den Gutsherren sein wollten und außerdem die kleinen und mittleren Bauern als Waldbesitzer und gleichzeitig Einwohner ihre eigenen Interessen am Erhalt und am Wachsen des Dorfes sahen, lag es auf der Hand, zur Deckung der Gemeindeausgaben Unterstützung zu geben, wo immer es möglich war. Irrtümlicher Weise führte das dazu, vom Gemeindewald zu sprechen. Den Waldbesitzern störte es spätestens dann, als ihr Grundbesitz in Frage gestellt werden sollte und der Laubgenossenschaftswald als ein Überbleibsel der Allmende fälschlicher Weise als Gemeindeeigentum bezeichnet wurde.
Das dem nicht so ist, ist allein der Tatsache geschuldet, dass die privaten Waldanteile stets vererbt oder veräußert werden konnten. So wird in den Separationsakten 1855/56 das Eigentumsrecht der privaten Waldbesitzer als seit undenklichen Zeiten bestehend festgehalten. Letztendlich ist das Eigentumsrecht der Laubgenossen im Rezess vom 16.11.1911 über die Ablösung der Bauholz-gerechtigkeiten mit der Bildung unserer heutigen Laubgenossenschaft beschlossen worden. Die politische Gemeinde verzichtet hier auf jegliche Eigentumsansprüche zugunsten der Laubgenossen, mit insgesamt 139 Gerechtigkeiten, und den Berechtigen des Bechstedter Loswaldes mit 167 Bechstedter Losen. Eine Gerechtigkeit umfasste 1911 - 1,82 ha, jetzt sind es bedingt durch Flächenzugewinn und Gerechtig-keitsrückübertragungen - 1.96 ha. Ein Bechstedter Los hatte damals wie heute 14 ar. Für uns Kammerforster ist von Bedeutung zu wissen, dass die 167 Bechstedter Löse nach der Zerstörung des Dorfes Bechsedt im Bruderkrieg (1446-1451) und der endgültigen Verwüstung im 30jährigen Krieg von den in Kammerforst angesiedelten Einwohnern Bechstedts eingebracht wurden. Dies ist wiederum eindeutig ein Beweis dafür, dass bereits zu dieser Zeit gemeinschaftlich genutzte übertragbare und vererbbare Privatwaldungen bestanden. Jeder von uns, der ein Bechstedter Los besitzt kann also, sollte nicht ein Kauf oder eine Schenkung vorliegen, auf Urahnen in Bechstedt zurückblicken.
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rezess zur Gründung unserer Laubgenossenschaft wurden sämtliche über Jahrhunderte zur Gewohnheit gewordenen Wald-nutzungsformen und auch Dienstbarkeiten gegenüber der Gemeinde neu geregelt bzw. die Grundlagen für eine Neuordnung der Bewirtschaftung geschaffen. Das war zwingend notwendig, auch wenn sich bereits seit Mitte des 19. Jahrhunderts Veränderungen in der Waldbewirtschaftung ergeben hatten und gewisse Holzordnungen von der Obrigkeit diktiert bestanden, die aber letztendlich von den Waldbesitzern Anfangs nur selten befolgt wurden.
Nicht unerwähnt lassen möchte ich, dass aus der Chronik der Familie von Seebach zu entnehmen ist, dass ein gewisser Jost Melchior von Seebach im Jahre 1481 den Heymbürgern und Vormündern des Dorfes Kammerfort eine Holzordnung übergeben hat. Diese so genannte Holz- oder Forstordnung wird sich jedoch nicht auf die Bewirtschaftung, sondern eher auf die Sicherung der von Seebachschen Besitzungen bezogen haben. Die Holzordnung selbst ist leider nicht mehr auffindbar.
Noch bis Ende des 18.Jahrhunderts auch noch Anfang 19. Jahrhundert schlug jeder Waldeigentümer sein Holz für den Eigenbedarf selbst. Er suchte sich dafür, die für ihn am besten geeigneten Stellen aus. Da der Bauholzbedarf in der damaligen Zeit nur gering war, bestand in erster Linie Interesse daran, möglichst schnell und mit wenig Aufwand Brennholz zu werben. Das ging natürlich am besten beim Jungwuchs. In unserem Dialekt - Heyrisse - genannt, abgeleitet von Hain - Wald - das Holz bei uns Hauwz, Riss, also Reiser - Jungwuchs -. Ein Heyriss ist demzufolge ein Jungstamm oder Jungholz.
Wenn auch mit der Einführung der Bauholzgerechtigkeiten eine gewisse Ordnung in der Bewirtschaftung zu verzeichnen war, so konnte man doch noch nicht von einem durchgreifenden Erfolg sprechen. Wir finden in dieser Zeit einen schlecht bewirtschafteten Mittelwald vor, welcher in einer sehr langen Zeit aus dem Niederwald entstanden ist. Der Bestand war sehr lückenhaft, mit wenig Oberholz und Unterholz meist aus Stockausschlägen. Wir können uns das in etwa so vorstellen, wie der Sauberg aussah, vor dem Bau des Truppen-übungsplatzes, da ja hier 100 Jahr später mit einer ordentlichen Waldbewirtschaftung begonnen wurde.
Hauptursache für den desolaten Zustand des Waldes war die Wald-weidenutzung durch Rinder, Schweine und Schafe. Die Schweine fressen die Samen, wie z. B. Bucheckern und Eicheln auf, die Rinder, Schafe und Rehe lassen von den wenigen, was noch an Jungwuchs aufgeht, kaum etwas übrig. Unter diesen Voraussetzungen konnte sich natürlich kein ertragsfähiger Baumbestand bilden. Die Älteren unter uns können sich aus Gesprächen mit Großeltern und Urgroßeltern erinnern, dass von Kuhhirten (Keybehert) und Schweinehirten (Schwinehert) die Rede war.
Mit dem steigenden Holzbedarf durch Bevölkerungswachstum und Industrialisierung setzte zwangsläufig ein Umdenken ein. Man erkannte, dass der Schaden durch die Beweidung des Waldes deutlich größer war, als der Nutzen. Eine Veränderung in der Einstellung unserer Ur- und Ururgroßväter war schon nicht leicht, denn wer möchte schon alt hergebrachte Gewohnheiten abstellen. Darüber hinaus gab es Auseinandersetzungen mit dem Baron von Seebach, der seine Rinderherden durch den Genossenschaftswald treiben ließ bis hin zu seinem Waldbesitz. Zum Beispiel den uns allen bekannten Hutplan, der wie die Bezeichnung schon aussagt, stark beweidet wurde und das noch bis zum Ende des 19. Jahrhunderts. Das ist bei Betrachtung des jetzigen Baumbestandes am Hutplan noch heute teilweise zu erkennen. Um von dem Gewohnheitsrecht des Barons loszukommen, verzichtete die Bauholzgerechtigkeitsgenossenschaft letztendlich auf eine damals zum Schlag 6 gehörende Waldfläche, dem so genannten Sack, zugunsten der Familie von Seebach.
Mitte des 19. Jahrhunderts trat dann ausgelöst durch den Rezess über die Separation (1855/56) auch für die Bauholzgerechtigkeiten eine Forstordnung in Kraft.
Nicht schlagartig, aber dennoch systematisch und konsequent, setzte sich nicht ohne Widerstand, eine Änderung in der Bewirtschaftung und Nutzung durch. Die Waldbeaufsichtigung wurde qualifiziertem Forstpersonal übertragen. Der Einschlag erfolgte durch fachlich angeleitete Waldarbeiter - Holzhauer - bei uns Hauwzheiber genannt. Der Wald wurde allmählich zu einem entscheidenden Wirt-schaftsfaktor auch viele unserer Einwohner und Familien konnten ihre Existenzgrundlage verbessern. Sei es durch die Erlöse vom Holzverkauf oder auch durch eine Beschäftigung als Holzhauer.
Auch die Gemeinde konnte von den steigenden Einnahmen aus den Holzverkäufen profitieren, so z. B. durch Materialbereitstellung aus Steinbrüchen für die Instandsetzung von Strassen und Wegen. Konkret laut Protokoll vom 17.Juni 1937 gewährte die Laub-genossenschaft ein Darlehen in Höhe 10.000 Reichsmark zum Ausbau der Chaussee Kammerforst - Mihla. Da dieser Betrag nicht vollständig zurückgezahlt werden konnte, ging die Gerechtigkeit der Gemeinde in das Gemeinschaftseigentum der Laubgenossenschaft über. Nicht unerwähnt lassen möchte ich, die Stiftung einer Schlagglocke für unsere Kirchturmuhr im Jahre 1960 anlässlich des 1100jährigen Jubiläums unseres Dorfes. Sie trägt die Inschrift - 860/1960 gestiftet von der Laubgenossenschaft Kammerforst. Noch bis 1963 waren ca. 50 bis 55 Waldarbeiter aus Kammerforst im Laubgenossenschaftswald und in den angrenzenden Revieren tätig.
An einem Jubiläumstag wie heute, wollen wir in Erinnerung rufen, wem wir unsere heutigen nahezu einmaligen Buchenmisch-waldbestände im Hainich maßgeblich zu verdanken haben. Hier ist an erster Stelle Förster Gottfried Baer zu nennen, der begründet auf modernen forstwirtschaftlichen Erkenntnissen und eigenen Studien bereits um 1850 eine völlig neue Form der Bewirtschaftung im Hainichwald einführte, welche von seinem Sohn, Karl Baer weitergeführt wurde.
Unser Laubgenossenschaftswald wurde in 12 Schläge eingeteilt. Dazu kam so zu sagen nach 1911 als 13. Schlag der Bechstädter Loswald. Die Bewirtschaftung erfolgte also in 12 bzw. 13jährigen Turnus. In der dazwischen liegenden Zeit konnte sich der Wald ungestört entwickeln.
Das war der Anfang der Entstehung eines Plänterwaldes, wo sämtliche Wachstumsstadien vom Keimling über den Jungwuchs, das Stangenholz bis hin zum starken Baumholz sich räumlich nebeneinander auf kleinsten Flächen entwickeln. Paul Baer, ein Enkel von Gottfried Baer war noch Revierförster in Kammerforst bis in die 20ziger Jahre des vorigen Jahrhunderts und hatte seinen Wohnsitz in Kammerforst, jetzt Eichsfelderstrasse 14.
Besonders erwähnen möchte ich auch Revierförster Wilhelm Biehl, der Vater und Großvater einer mittlerweile man kann sagen ganzen Försterdynastie - besonders freuen wir uns heute in unserer Runde unseren ehemaligen Forstamtsleiter Hubertus Biehl, jüngster Sohn, von Wilhelm Biehl begrüßen zu können. Wilhelm Biehl hat dann später das Revier in Langula übernommen. In Erinnerung haben die meisten von uns auch noch die Revierförster Robert Rudloff, Oscar Straube.
Waldemar Pippert und Erich Vogt, Schwiegersohn von Wilhelm Biehl, ein Vogteier, dessen Herz eine lange Zeit für Kammerforst geschlagen hat. Besonders würdigen wollen wir seine Verdienste in der schwierigen Zeit der ZEW und der Zeit nach Auflösung der ZEW. So hat er unter anderem gemeinsam mit dem ehemaligen ZEW-Vorstand großen Anteil daran, dass nach Auflösung der ZEW in der Zeit von 1976-1989 das Kirschfest weiter gefeiert werden konnte, in dem die Erlöse aus dem Verkauf der Kirschen nicht dem Staat zur Verfügung gestellt wurden, sondern zur Erhaltung des Traditionsfestes Verwendung fanden. Seiner Initiative ist es auch zu verdanken, dass der Kirschfestplatz so hergerichtet werden konnte, wie wir ihn, abgesehen von der Überdachung, heute kennen. Ja - und jetzt sind wir schon als Nachfolger von Erich Voigt, bei unserem bereits langjährigen Revierförster Herbert Lauberbach angekommen.
Herr Lauberbach hat seinen Dienst 1983 angetreten, Gerade in der Epoche tiefgreifender gesellschaftlicher Veränderungen und schließlich beim Neuaufbau unserer Laubgenossenschaft nach der Wende hatte und hat Herbert Lauberbach hohes Ansehen erworben und geniest in Kammerforst ein nahezu uneingeschränktes Vertrauen.
Aber mehr dazu im 2. Teil der Festrede von unserem Vorsitzenden, Herrn Wolfgang Zilling.
Nicht unerwähnt lassen möchte ich die seit 1911 durch die Mitglieder der Laubgenossenschaft gewählten Vorsitzenden.
Zu nennen sind hier
- Christian Mey ab 1911 vermutlich bis 1928
- Danach bis 1942 in jeweils 3jährigen Wahlperioden Heinrich Kömel, Christoph Kley, Ernst Mey und Heinrich Sippel
- Von 1942 - 1963 Albert Hauschild
- Von 1963 bis 1972 Berthold Kömel ab 1968 ZEW-Vorsitzender
- Helmut Hauschild ZEW - Vorsitzender von 1972 bis zur Auflösung der ZEW zum 31.12.1975
Über den Neuanfang nach der Wende ab 1990 wird unser mittlerweile seit 21 Jahren bewährter Vorsitzender, Herr Wolfgang Zilling, berichten. 21 Jahre, das sind mehr als 1/5 der 100 Jahre Laubgenossenschaft Kammerforst. Das ist bereits jetzt schon, so lange, wie mein Großvater Vorsitzender war. Wolfgang und du kannst es noch eine lange Zeit weiter machen.
Einen wesentlichen Anteil an der ordnungsgemäßen Wald-bewirtschaftung hatten unsere Waldaufseher
- Holzknechte - bei uns - Haowzknaechte - genannt.
- An dieser Stelle gilt die besondere Anerkennung Christoph Böhm und seinen Söhnen Karl und Wolfgang Böhm (uns allen noch bekannt), Das waren Menschen, die sich, man kann sagen ihr Leben in treuer, verantwortungsbewusster Pflichterfüllung der Erhaltung und Gestaltung unseres Waldes gewidmet haben, für Ordnung und Sauberkeit sorgten und so manchen Frevel verhinderten.
Werte Laubgenossenschaftsmitglieder, verehrte Gäste,
wenn wir heute das 100jährige Jubiläum des Bestehens der Laubgenossenschaft begehen, dann ist dies nicht ganz korrekt.
Nach 1945 gab es in der damaligen sowjetischen Besatzungszone bereits Bestrebungen, zur Verstaatlichung des privaten und genossenschaftlichen Waldes. An dieser Zielstellung hat man natürlich nach Gründung der DDR keinen Zweifel gelassen. Der Vorstand unserer Laubgenossenschaft hatte es damals nicht leicht, die Interessen der Waldeigentümer zu vertreten. Vieles musste immer wieder Erstritten und erkämpft werden und das oftmals auch vor Gericht. So gelang es in einer Zeit als das Gespenst der Verstaatlichung sämtlichen Eigentums umging dem damaligen Vorsitzenden, Albert Hauschild, 7,42 ha bereits verstaatlichten Wald nach 11 Jahren andauernden Gerichtsprozessen in das Eigentum unserer Laubgenossenschaft zurück zu übertragen. Ich erwähne das vor allem deshalb, weil mir nach eigenen Recherchen in den 80ziger Jahren bestätigt wurde, dass kein weiterer Fall bekannt war, wo ein Gericht der DDR ein Urteil zugunsten der Rückführung von Staatseigentum in Privatgenossenschaftliches Eigentum entschieden hat. Damit konnte die Fläche der Laubgenossenschaft um die besagten 7,42 ha erweitert werden. Doch die Freude über diesen gelungenen Akt sollte nicht lange wären. Mit Erlass einer Verfügung durch die Regierung der DDR wurden 1968 alle Laub- bzw. Waldgenossenschaften aufgelöst. Als erster Schritt der Verstaatlichung gründete man die so genannten zwischen genossenschaftlichen Einrichtung - Waldwirtschaft - ZEW - genannt.
Die Laubgenossenschaft Kammerforst musste sich mit der Laubgenossenschaft Thamsbrück zusammenschließen. Dazu kamen der Siedlerwald Kammerforst und der Siedlerwald Seebach. Damit war die freie Entscheidung über die Bewirtschaftung der Wälder entzogen. Die ZEW wurde in die sozialistische Planwirtschaft eingebunden. Über die ökonomische Verwendung der Mittel bestimmte der RLN und der staatliche Forstwirtschaftsbetrieb. Von 1968 bis 1975 erfolgten noch Auszahlungen aus den Gewinnen des Holzverkaufs allerdings nicht bezogen auf die Anteilsfläche, sondern pro Kopf, mit der Begründung, alles andere wäre müheloses Einkommen. Zum 31.12.1975 wurden dann die ZEW`n liquidiert. Das vermeintliche Ende der Jahrhunderte alten Laubgenossenschaften war damit besiegelt und der Weg zum so genannten Volkseigentum frei. Die Bewirtschaftung des Waldes übernahm der staatliche Forstwirtschaftsbetrieb Heiligenstadt - Oberförsterei Mühlhausen -.
Wir können allerdings einschätzen, dass in unserem Wald auch in dieser Zeit kein Raubbau betrieben wurde und der Einschlag unter forstwirtschaftlichen Gesichtspunkten bei Beibehaltung der plänterschlagartigen Bewirtschaftungsformen erfolgte. Das haben wir nicht zuletzt den verantwortungsbewussten Handlungsweisen unserer Revierförster, Erich Vogt und Herbert Lauberbach sowie dem Oberförster Hubertus Biehl zu verdanken.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir Kammerforster sind über viele Generationen vom Anfang der Urbarmachung über die Besiedlung und Gründung einer Dorfgemeinschaft bishin zu unserem heutigen Zeitalter der Industrialisierung, Automatisierung und der Computertechnik auf vielfältigste und in den jeweiligen Epochen veränderten Weise mit dem Wald verbunden. Auf unseren einzigartigen Hainichwald mit seiner Artenvielfalt, welche sich aus schonenden naturnahen Bewirtschaftungsformen herausgebildet hat, können wir Stolz sein.
Es ist ein Biotop entstanden, wo Pflanzen und Tiergemeinschaften in einer Symbiose des Zusammenlebens ihren Platz gefunden haben und gleichzeitig optimale Erträge erwirtschaftet werden können, die Umweltfaktoren, wie den Natur- und Klimaschutz integrieren. Unmittelbar an der südlichen Grenze unseres Laubgenossen-schaftswaldes können wir die Entwicklung eines anderen Biotops verfolgen. Sicherlich sehr interessant zu beobachten, wie sich auf ehemals unbewaldeten Flächen des Nationalparks eine dem natürlichen Standort entsprechende Pflanzenvielfalt und Tiergemeinschaften entwickeln. Aber mit zusehen zu müssen, wie weite Kulturwaldflächen sich vor dem Hintergrund einer fortschreitenden Rohstoffverknappung zum Urwald entwickeln, fällt mir persönlich sehr schwer.
Unser gemeinsames Anliegen muss es sein, bei Beibehaltung der jetzigen Grenze zum Nationalpark, die mittlerweile fast Zwei-jahrhunderte bewährten plenterwaldartigen Bewirtschaftungsformen beizubehalten und unter Anwendung neuster natur- und forstwirtschaftlicher Erkenntnisse weiter auszubauen.
Gleichfalls sollten wir aus den Erfahrungen der Vergangenheit lernen und zu jeder Zeit und Stunde wachsam sein, damit niemand auf der Welt uns unseren Wald streitig machen kann.
Das so denke ich, sind wir unseren Vätern und noch mehr den Generationen nach uns schuldig.
Eberhard Hauschild
Kammerforst, den 19.11.2011